Die Umsetzung der EU Richtlinie 2013/59/Euratom ist seit Dezember 2018 in nationales deutsches Recht erfolgt. Hierzu wurde bereits das Strahlenschutzgesetz im Juli 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Hintergrund sind wissenschaftlich evidente Erkenntnisse über gesundheitlich nachteilige Wirkungen (Verursachung von Lungenkrebs) der radioaktiven Zerfallsprodukte des Edelgases Radon in Innenräumen (Aufkonzentration in Häusern und Gebäuden) und Arbeitsplätzen (Freisetzen bedingt durch Strahlungsquellen) auf den menschlichen Körper. Ziel des Gesetzgebers ist der Schutz der menschlichen Gesundheit der Bevölkerung und der Arbeitnehmer.
Für Arbeitgeber bestehen ab 01. Januar 2019 gesetzliche Verpflichtungen zur Messung von Radon in der Raumluft an in Verdacht stehenden Arbeitsplätzen und Innenraumarbeitsplätzen. Für Gebäudeeigentümer, Haus- und Wohnbesitzer wird die Empfehlung zur Messung von Radon in der Raumluft in Gebäuden, Häusern und Wohnungen ausgesprochen. Im Strahlenschutzgesetz wurde ein Radon-Referenzwert von 300 Becquerel/m³ Raumluft veröffentlicht. Bei Überschreitungen des Referenzwertes müssen zukünftig Maßnahmen unternommen werden, um den Radonaustritt zu erschweren.
AB GM verfügt über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen bzgl. Radon in Häusern und Gebäuden und steht Ihnen im Rahmen einer Fachberatung, Auffindung der Radonquellen und der Durchführung von Raumluftmessungen zum Nachweis von Radon gern zur Verfügung.