Gefahrstoffe – d. h. jeder flüssige, gasförmige oder feste Stoff, der für die Arbeitnehmer ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko darstellt – sind nahezu an allen Arbeitsplätzen zu finden. Überall in Europa kommen Millionen Arbeitnehmer mit chemischen und biologischen Stoffen in Kontakt, die für sie schädlich sein können.
Wird mit den Risiken beim Einsatz von Gefahrstoffen nicht richtig umgegangen, kann die Gesundheit der Arbeitnehmer in vielfältiger Art und Weise geschädigt werden. Die Auswirkungen reichen von leichten Augen- und Hautreizungen bis hin zu Asthma, Beeinträchtigungen der Fortpflanzungsfähigkeit und angeborenen Behinderungen sowie Krebs. Diese können schon durch einen einzigen, kurzen Kontakt oder durch zahlreiche Kontakte und eine über lange Zeit erfolgende Ansammlung der Stoffe im Körper hervorgerufen werden.
Arbeitgeber in der EU sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer vor Schäden durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz zu schützen. Die Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und entsprechende Maßnahmen treffen. Die Rechtsvorschriften regeln außerdem die Ermittlung und Kennzeichnung tausender verschiedener Stoffe, die auf dem EU-Markt registriert sind.
Quelle: www.osha.europa.eu/de/topics/ds
In Deutschland sind Arbeitsplatzgrenzwerte für eine Reihe von Gefahrstoffen in der Raumluft an Arbeitsplätzen verbindlich festgelegt. Darüber hinaus existieren nichtstaatliche Richt- und Empfehlungswerte an denen sich orientiert werden kann.
Die Messung von Gefahrstoffen ist dabei ein Baustein um die Exposition von Arbeitnehmern und anderen Personen an Arbeitsplätzen und im Umgebungsbereich bestimmen und beurteilen zu können.
Schadstoffe
Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden sind ein hochsensibles Thema und deshalb seit Jahrzehnten aus den Schlagzeilen der Tagespresse nicht wegzudenken.
Das muss nicht verwundern – ist doch die Verunsicherung tief, wenn sich herausstellt, dass in den eigenen 4 Wänden oder in Schulen und Arbeitsstätten die Gesundheit gefährdet ist. Vertrauens- und Imageverlust kommen hinzu, wenn Verschweigen und Verharmlosen durch die Verantwortlichen vorausging.
Wenn wir heute von Schadstoffen reden, meinen wir Asbest, PCB, PAK, PCP, Lindan, DDT und andere Stoffe, die ursprünglich wegen ihrer besonderen Eigenschaften Bestandteil von geschätzten und begehrten Bauprodukten waren.
Tragischerweise mussten Menschen erst schwer erkranken und sterben, bis Schadstoffe als solche erkannt wurden. Oft war es dann noch ein weiter Weg, bis die Wirkmechanismen medizinisch aufgeklärt waren, Verwendungsbeschränkungen und –verbote erlassen wurden und gesetzliche Regelwerke zur Sanierung entstanden.
Die Unterlassung von notwendigen Schutzmaßnahmen oder von Sanierungen im Zusammenhang mit Gebäudeschadstoffen ist deshalb nicht hinnehmbar.
Schadstofferfassung, -bewertung und –sanierung sind jedoch sehr anspruchsvolle Aufgaben, deren sachkundige Ausführung umfangreiches Spezialwissen und große Praxiserfahrung erfordert.
Quelle: Gesamtverband Schadstoffsanierung; Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden
Im Zusammenhang mit Befindlichkeitsstörungen und gesundheitlichen Beschwerden und/oder der Wahrnehmung von Gerüchen in Innenräumen werden deshalb häufig im privaten und öffentlichen Bereich Innenraumluftmessungen veranlasst.
Es gibt in Deutschland (und Europa) keine umfassend rechtsverbindliche Regelung für Qualitätsanforderungen an die Innenraumluft. Es existiert jedoch eine Reihe von Beurteilungswerten, die je nach Autor unterschiedlich bezeichnet werden (z.B. „Richtwerte“, „Orientierungswerte“, „Zielwerte“, „Vorsorgewerte“, „Auffälligkeitswerte“) und ihrer fachlichen Herleitung und rechtlichen Bedeutung erheblich variieren. Grundsätzlich sind toxikologisch begründete Werte von statistisch definierten Referenz- oder Hintergrundwerten zu unterscheiden.
Ouelle: Bekanntmachung des Umweltbundesamtes; Beurteilung von Innenraumluftkonzentrationen mittels Referenz- und Richtwerten
Biologische Stoffe
Die negativen Auswirkungen von biologischen Stoffen gewinnen zunehmend an Bedeutung und sind von zum Teil großem medialen Interesse geprägt.
Die nachteilig gesundheitlichen und unhygienischen/unästhetischen Wirkungen von
- biologischen Arbeitsstoffen in Arbeitsstätten (Abfallbehandlung, Abwasserbehandlung, Müllsortierung, Schlachtbetriebe, Landwirtschaft, etc.)
- Schimmelpilzbefall in Wohnungen, öffentlichen Gebäuden und Gewerbeobjekten
- Innenraumallergenen
- bakteriellen Einflüssen
- Holzfäule
- Erregern, freigesetzt durch Taubenkot
sind äußerst vielfältig.
Sie reichen von Geruchsbelästigungen, flächigem Befall, möglichen Hauterkrankungen, Syndromen, Auslösung von Allergien bis hin zu schweren Infektionen und toxischen Effekten.
Zur Überwachung der Exposition in der Raumluft und Gefährdungsbeurteilung sind lediglich für Arbeitsstätten sogenannte technische Kontrollwerte verbindlich festgelegt (Grenzwerte bestehen im Moment nicht).
Zur Messung der Raumluftkonzentration in Innenräumen stehen für eine gesundheitliche Bewertung bisher lediglich Referenzwerte sowie Hintergrundwerte zur Verfügung.