Gefahrstoffmessungen

  • Gefahrstoffmessungen flüchtige organische Schadtstoffe

Gefahrstoffmessungen flüchtige organische Schadstoffe (VOC)

In begrenzten Fällen kann es an Innenraumarbeitsplätzen (Büros, Technikräume, Pausenräume, Teeküchen, Praxisräume, etc.) zu Geruchsbelästigungen oder sogar zu Befindlichkeitsstörungen (Kopfschmerzen, Augenbrennen, Halsweh, etc.) der Arbeitnehmer kommen. Die Geruchsbelästigungen und/oder Befindlichkeitsstörungen können ein solches Ausmaß annehmen, dass Arbeitnehmer nicht mehr an ihren Arbeitsplätzen tätig sein wollen. In solchen Fällen bestehen nicht selten bereits erste Verdachtsmomente vonseiten der Arbeitnehmer oder deren Vorgesetzte, dass Schadstoffemissionen an dem betreffenden Arbeitsplatz, z.B. bedingt durch Einrichtungsgegenstände, die Lüftungsanlage oder Schadensereignisse (Wasserschaden), eine Rolle spielen könnten.

Zum Schutz der Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber in Deutschland seit vielen Jahren die Arbeitsstättenverordnung veröffentlicht wonach gesundheitlich zuträgliche Außenluft am Arbeitsplatz vorliegen muss. Zur Feststellung des Status quo können u.a. Schadstoffmessungen zum Nachweis flüchtiger organischer Schadstoffe (VOC, MVOC) in der Raumluft am Innenraumarbeitsplatz durchgeführt werden. Arbeitsplatzmessungen sind immer nur ein Bewertungshilfsmittel und müssen in den Kontext der Gefährdungsbeurteilung gestellt werden.

AB-GM führt stationäre Messungen zum Nachweis diverser flüchtiger organischer Stoffe in der Innenraumluft an Arbeitsplätzen durch. Sie möchten eine solche Schadstoffmessung durchführen lassen. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter.

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