Gerüche und Geruchsbelästigungen

  • Gefährdungseinschätzung

Gefährdungseinschätzung

Eine sehr wichtige Fragestellung des Kunden bzw. Auftraggebers ist, ob mit der Geruchsbelästigung eine gesundheitliche Gefährdung für die betreffenden Personen (Beschäftigte, Fremdpersonal, Besucher, Raumnutzer, etc.) oder sensitive Personengruppen (Kinder, Jugendliche, ältere Menschen, immungeschwächte Personen, etc.) einhergeht.

In diesem Kontext sieht es AB GM als eine wichtige Aufgabenstellung zur Einschätzung der Gefährdung der Vor-Ort-Situation an. Hierbei ist zu unterscheiden, ob im bauordnungsrechtlichem Sinne eine konkrete Gefahr oder im Allgemeinen ein Gefährdungspotenzial vorliegen kann. Hierzu können veröffentlichte toxikologische Bewertungskriterien herangezogen werden.

Die Einschätzung einer Gefährdung im betreffenden Fall durch den Sachverständigen ist nicht mit einer medizinischen Indikation durch einen Betriebs- oder Fachmediziner gleichzusetzen.

Sie möchten eine Gefährdungseinschätzung durch AB GM vornehmen lassen. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter.

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