Gerüche und Geruchsbelästigungen

  • Vor-Ort-Begehungen und Fachberatung

Vor-Ort-Begehung & Fachberatung

Die Feststellung und Bewertung von Gerüchen und Geruchsbelästigungen kann von AB GM im Rahmen der notwendigen Vor-Ort-Begehung vorgenommen werden. Durch „Gebäudeamnanese“, Inaugenscheinnahme und sensorische Prüfung hinsichtlich Hedonik, Intensität und Akzeptanz wird versucht, die Art der Geruchsbelästigung und die Geruchsquelle festzustellen. In diesem Kontext werden Fragestellungen des Kunden durch AB GM im Rahmen der Fachberatung – soweit schon möglich – beantwortet.

Solche Fragestellungen können sein:

  1. Wird der Geruch vom Sachverständigen auch wahrgenommen bzw. bestätigt?
  2. Um was für einen Geruch handelt es sich?
  3. Was könnte die Ursache für den auffälligen, unangenehmen Geruch sein?
  4. Kann die Geruchsbelästigung zu gesundheitlich nachteiligen Folgen führen?
  5. Ist eine Schadstoffmessung, Schimmelpilzmessung, MVOC Messung sinnvoll oder sogar notwendig?
  6. Welche Schadstoffe können mit einer Raumluftmessung untersucht werden?
  7. Ist die Entnahme von Proben erforderlich?
  8. Welche Anzahl an Probenahmen und Messung sind erforderlich?
  9. Können die Beschäftigen, Raumnutzer, etc. in dem geruchsbelasteten Raum verbleiben?
  10. Welche Maßnahmen sind erforderlich nach Auffinden der Emissionsquelle(n)?
  11. Kann der Erfolg von Reinigungs-, Sanierungsmaßnahmen messtechnisch kontrolliert werden?
  12. Muss die Einschätzung der Geruchsbelästigung im Rahmen rechtlicher/gerichtlicher Auseinandersetzungen ggfls. durch zertifizierte Geruchsprüfer vorgenommenen werden?
  13. Ist ggfls. eine Bauteilöffnung zur Auffindung der Emissionsquelle(n) erforderlich?

Sie möchten eine Vor-Ort-Begehung & Fachberatung durch AB GM in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter.

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